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Garagentor
Prüfung und Wartung
kraftbetätigter Anlagen

Nach ASR A 1.7 ist jeder Betreiber gewerblich genutzter kraftbetätigter Tür- und Toranlagen dazu verpflichtet, ausnahmslos jede Anlage einer sicherheitstechnischen Überprüfung mit Kraftmessung von einem Sachkundigen durchführen und dokumentieren zu lassen.

Prüfaufkleben.png

In der entsprechenden Vorschrift heißt es dazu:

»Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.«

(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-1)

»Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.«

(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-2)

Kraft-Zeit-Diagramm.png

Quelle: KMG-lite.com

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Wartung und Prüfung von privat genutzten Anlagen

Privat genutzte und vom öffentlichen Raum nicht zugängliche Tor- und Türanlagen sind von der Prüfpflicht ausgenommen.

Um einen sicheren Betrieb Ihrer Toranlage gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen günstige Wartungspakete für den privaten Anwender an. Gern können Sie Ihre Toranlage auch fachgerecht durch uns prüfen lassen. Eine Dokumentation über den Torzustand, sowie die erfassten Kraftwerte wird Ihnen dann selbstverständlich ebenfalls ausgehändigt.

Befähigungsnachweis

Bereits seit mehr als 15 Jahren gehört der spezialisierte Umgang mit kraftbetätigten Toren zu unserem Know How. Insbesondere sind dabei die Produkte von Teckentrup, aber auch aller anderen namhaften Hersteller, Bestandteil unseres Portfolios.

Kontaktieren Sie uns gern für Ihr individuelles Angebot.

ACHTUNG! Dieses Angebot können wir derzeit nur regional beschränkt (im Umkreis von max. 100 km um 99713 Ebeleben) für Sie vorhalten.

Befähigungsnachweis

Normen und Richtlinien

- DIN EN 12453 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore"

- DIN 16005 "Automatische Türsysteme"

- ASR A 1.7 "Technische Regeln für Arbeitsstätten: Türen und Tore" (ArbStättV)

- DGUV Information 208-022 "Türen und Tore"

- DGUV Information 208-026 "Sicherheit von kraftbetätigten Karusselltüren"

- DGUV Grundsatz 308-006 "Prüfbuch für kraftbetätigte Tore"

Unsere Marken

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